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Baubegleitung: Auf dieser Seite

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Die Technik bietet heute zahlreiche auch alternative Möglichkeiten einer energetischen Sanierung von Gebäude- und Anlagentechnik. Die Energieberatung führt Sie durch dieses zunehmend komplexe Gebiet und zeigt Ihnen als Hausbesitzer bewertete und abgestimmte Sanierungsalternativen auf. Damit verfügen Sie über eine Grundlage, die die wesentlichen technischen Grundsatzfragen beantwortet.

Mit dem Entschluss eine energetische Sanierung durchzuführen kommen auf Sie als Bauherr eine Reihe weiterer Fragen zu. Wie wähle ich geeignete Handwerker aus?  Komponenten welcher Hersteller soll ich einsetzen? Worauf ist bei der Bauausführung und der Anlagen Installation zu achten? Bei der Fülle an Dingen, die es hier zu bedenken gibt, fühlen sich viele Hausbesitzer überfordert, ihnen fehlt eine neutrale fachliche Begleitung.

Hier springen wir mit dem Angebot der Baubegleitung ein

Zunehmend ist der Trend zur Eigenleistung, wobei oft guter Rat gefragt ist.

Auch hier bieten wir als Hilfestellung die Baubegleitung an.

Die in Anspruchnahme der Baubegleitung wird Staatlich gefördert (kfw-Baubegleitung)

Baubegleitung beinhaltet folgende Leistungen

Mit einer Baubegleitung  bieten wir Ihnen bei der Durchführung von Sanierungsmaßnahmen immer dort Hilfestellung an wo es Ihnen notwendig erscheint oder wo Sie sich unsicher fühlen. Dies kann eine einzelne Aktivität sein (z.B.: Prüfung eines Kostenvoranschlages) oder auch ein komplettes Sanierungsmanagement umfassen. Die Aufwendungen für die Baubegleitung durch Sachverständige kann im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms bei Ein- und Zwei-Familienhäusern gefördert werden (KfW). Folgende Maßnahmen können im Rahmen einer Baubegleitung nach KfW berücksichtigt werden.

Detailplanung

Technische Prüfung der Umsetzbarkeit der geplanten Maßnahmen mit dem Ziel, ein mängelfreies Produkt abzuliefern

Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:

Ausschreibung

Vorbereitung und Durchführung der Einholung von Angeboten (Ausschreibung) um die Kosten für die Sanierungsmaßnahmen zu optimieren (Kosteneffizienz)

Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:

  • Ausschreibung für die beteiligten Gewerke
  • Unterstützung bei der Angebotsauswertung (technische und wirtschaftliche Bewertung der Angebote) (zwingend vom Sachverstndigen zu erbringen)
  • Anfertigung Preisspiegel
  • Erstellung eines Bauzeitplans

Ausführung

Prüfung der fachgerechten Umsetzung der Maßnahmen zu bestimmten festgelegten Zeitpunkten (Meilensteinen)

Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:

  • Baustellenkoordination
  • Baubegleitende Luftdichtheitsmessung
  • Meilensteinprüfung nach Abschluss von Einzelgewerke
  • Baustellenbegehungen (mindestens eine vor Ausführung der Putzarbeiten bzw. Verschließen eventueller Bekleidungen) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen)
  • Erstellung Bautagebuch mit Bauleiterprotokoll
  • Baubegleitende Kostenkontrolle

Abnahme

Abnahme der Einzelgewerke und Erstellung eines Übergabeprotokolls sowie Kontrolle und Dokumentation der erreichten Ergebnisse der Sanierungsmaßnahmen

Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:

Bewertung

Erstellung eines Abschlussberichtes zum Sanierungsvorhaben und Durchführung einer Erfolgsüberprüfung (wurden die geplanten Ziele (z. B. Neubau-Niveau) erreicht).

Förderfähige Maßnahmen des Sachverständigen:

  • Erstellung einer Baudokumentation als Hausakte mit bildlicher Darstellung und Erläuterungen des Bauprozesses
  • Hinweise zur Gewährleistung
  • Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung
  • Kontrolle, Beratung und ggf. Begleitung bei Übergabe Haustechnik mit ergänzender technischer Einweisung in die Haus- und Regelungstechnik (energiesparendes Nutzerverhalten etc.) (zwingend vom Sachverständigen zu erbringen, sofern anlagentechnische Komponenten eingebaut oder erneuert werden)

Welche Arbeiten übernommen werden sollen, wird von Fall zu Fall in Absprachen mit dem Kunden entschieden. Die Bezahlung erfolgt nach Stunden und oder Einzelleistungsfestpreisen. Es kann eine Obergrenze für die Stundenzahl festgelegt werden. Die kursiv gedruckten Leisten sind Pflichtleistungen, wenn eine KfW-Förderung wahrgenommen werden soll.

Sanierungsbegleitung ersetzt nicht den Architekten. Wenn größere bauliche Veränderungen geplant sind, insbesondere solche die die Statik beeinflussen, oder wenn die Außenhülle des Gebäudes verändert werden soll, müssen die entsprechenden Spezialisten hinzugezogen werden.

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